Wann und wo kann ich Wohngeld beantragen?

Wohnen kostet Geld – oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe:

Bitte beachten Sie bereits vorab unsere Voraussetzungen bei Anmietung einer Wohnung:
Es wird als Zuschuss gezahlt. Wohngeld gibt es für Mietparteien in öffentlich geförderten- oder freifinanziertem Wohnraum.

Das Wohngeld ist von drei Faktoren abhängig:

  • der Anzahl der Familienmitglieder
  • der Höhe des Familieneinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete

Das anzurechnende Familieneinkommen setzt sich aus dem Gesamtbetrag der Jahreseinkommen aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder zusammen. Bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens werden im Einzelfall bestimmte absetzbare Einnahmen und Aufwendungen, Freibeträge und pauschale Abzüge berücksichtigt.
Unter bestimmten Bedingungen sind Empfänger/-innen von Leistungen der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge von der Wohngeld­gewährung ausgenommen. Ihnen kann das pauschalierte Wohngeld zu „angemessenen Wohnkosten“ von der zuständigen Sozialhilfe- oder Kreigsopferfürsorgestelle ohne besonderen Antrag gewährt werden.
Die Miete ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschußfähig, abhängig von der Familiengröße, Baujahr und Ausstattung der Wohnung sowie der Mietstufe der Gemeinde; für Erftstadt gilt die Mietstufe 4 von 5,10 € pro qm monatlich ohne Nebenkosten.
Ob und wieviel Wohngeld gewährt werden kann, wird von der örtlichen Verwaltung berechnet. Vielleicht haben auch Sie Anspruch auf Wohngeld, so dass eine Anfrage gegebenenfalls lohnt!

Informieren Sie sich bei der Stadt Erftstadt / Wohngeldstelle:
Frau Sonntag, für Buchstaben A bis L (Tel. 02235 / 409 507)
Frau Keim, für Buchstaben M bis Z (Tel. 02235 / 409 508)

E-Mail: wohngeld@erftstadt.de
zur Stadt Erftstadt

Start typing and press Enter to search

Shopping Cart