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95 Jahre Bauverein Erftstadt und von Altersmüdigkeit keine Spur!

39 Personen unterschrieben am 04.02.1921 das Statut bzw. die Satzung zur Gründung des »Gemeinnützigen Bauverein Liblar«, um der seinerzeit bestehenden extremen Wohnungs­not ent­gegen zu treten. Nach Abschaffung der Gemeinnützigkeit für Wohnungsunternehmen in 1990, wählte die Genossenschaft den Status »Ver­mietungs­genossenschaft« und der Name veränderte sich auf die heutige Bezeichnung »Bauverein Erftstadt eG«.

Die Wohnungsversorgung unserer Mitglieder, Gewinnbeschränkung und die Ver­mögensbildung gehören auch weiterhin zu den Grundsätzen unserer Geschäfts­politik! Heute verfügt der Bauverein  über einen Wohnungsbestand von mehr als 800 Wohnungen, die zu fairen Mieten an unsere Mitglieder vermietet werden. Um auch in Zukunft attraktive, dem heutigen Standard entsprechende Wohnungen auf dem Markt anbieten zu können und um eine langfristige Vermietbarkeit zu gewährleisten, inve­stie­ren wir seit Jahren zukunftsorientiert, mit dem Schwerpunkt energetische Moder­nisierungsmaßnahmen, in den vorhandenen Wohnungsbestand zum Nutzen der Mitglieder, Mieter und Umwelt.

Aufgrund des demographischen Wandels in den letzten Jahren und der dadurch immer älter werdenden Bevölkerung, hat sich der Bauverein Erftstadt eG auch dem Thema »barrierefreies Wohnen im Alter« angenommen. Wo realisierbar, werden Bäder barrierefrei umgebaut (Dusche statt Wanne), Aufzugsanlagen installiert oder die Zimmertüren verbreitert. So bleibt der Bauverein auch in Zukunft attraktiv und wettbewerbsfähig für Jung und Alt.

Lebenslanges Wohnrecht

Wer einmal Mitglied im Bauverein ist, bestimmt selbst über seine Wohndauer. Das genossenschaftliche Wohnen ist eine Mischform zwischen Miete und Eigentum. Der Bauverein Erftstadt eG »gehört« seinen Mitgliedern, die damit auch eine entsprechende Eigentümerverantwortung haben. Die ordentliche Kündigung ist in den Dauer­nutzungs­ver­trägen des Bauvereins ausgeschlossen. Dem Mieter kann nur gekündigt werden, wenn es gegen den Vertrag verstößt (zB seine Miete nicht zahlt). Eine Eigenbedarfskündigung ist bei Genossenschaften ausgeschlossen.

Mitglied werden beim Bauverein »lohnt« sich

Auch unter finanziellen Aspekten lohnt sich die Mitgliedschaft beim Bauverein
Erftstadt eG.  Auf die erworbenen Genossenschaftsanteile sind immerhin 4% Dividende satzungs­gemäß garantiert! Gern überzeugen wir auch Sie von der genossenschaftlichen Idee und helfen Ihnen bei der zukünftigen Wohnungssuche!

Bei unseren Mitgliedern und Mietern möchten wir uns für das entgegengebrachte Vertrauen ganz herzlich bedanken.

Im Übrigen, wussten Sie schon?

In Deutschland gibt es rund 2,2 Millionen Genossenschaftswohnungen, das sind etwa 10% des gesamt Wohnungsbestandes in Deutschland. Damit sichern die Wohnungs­genossen­schaften für mehr als fünf Millionen Menschen bezahlbares und gutes Wohnen.

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